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Wir sind ein Finananzdienstleistungsinstitut im Sinne des §1
Abs. 1a
Kreditwesengesetz
Grundsätzliches:
"Das Betreiben von Bank- und
Finanzdienstleistungsgeschäften bedarf der schriftlichen Erlaubnis der
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die BaFin kann gemäß § 37 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) gegen Unternehmen einschreiten, die Bank- oder
Finanzdienstleistungsgeschäfte ohne Erlaubnis oder nach § 3 KWG
verbotene Geschäfte betreiben. Sie kann außerdem gegen Unternehmen
vorgehen, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung derartiger
Geschäfte einbezogen sind. Die Bundesanstalt hat dabei die
Möglichkeit, die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes und die
unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber den
Unternehmen und den Mitgliedern ihrer Organe anzuordnen, Weisungen zu erlassen
und eine geeignete Person als Abwickler zu
bestellen."
Begriffsbestimmung:
"(1a)¹ Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die
Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem
Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.
Wir haben die Erlaubnis folgende Finanzdienstleistungen zu erbringen:
- Vermittlung von Geschäften
über die Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung).
- Vermittlung von Einlagengeschäften
mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung).
Zugelassen und beaufsichtigt durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Unsere Institutsnummer lautet: 550 18 20/4 |
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