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Wir sind ein Finananzdienstleistungsinstitut im Sinne des §1 Abs. 1a Kreditwesengesetz

Grundsätzliches:


"Das Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die BaFin kann gemäß § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) gegen Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte ohne Erlaubnis oder nach § 3 KWG verbotene Geschäfte betreiben. Sie kann außerdem gegen Unternehmen vorgehen, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung derartiger Geschäfte einbezogen sind. Die Bundesanstalt hat dabei die Möglichkeit, die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebes und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber den Unternehmen und den Mitgliedern ihrer Organe anzuordnen, Weisungen zu erlassen und eine geeignete Person als Abwickler zu bestellen."

Begriffsbestimmung:


"(1a)¹ Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.

Wir haben die Erlaubnis folgende Finanzdienstleistungen zu erbringen:
  1. Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung).
  2. Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung).
Zugelassen und beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Unsere Institutsnummer lautet: 550 18 20/4